Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für die auf dieser Website angebotenen Leistungen von Summit Hospitality Solutions. Maßgeblich sind insbesondere Leistungen in den Bereichen Website-Umsetzung, Online-Auftritt, digitale Gästeinformationen, Content-Erstellung, technische Einrichtung, Software, digitale Vorlagen, Checklisten und praktische Arbeitsunterlagen.
Allgemeine Inhalte dieser Website, Praxisbeispiele, Beschreibungen, Aussagen zu möglichen Vorteilen oder unverbindliche Erstgespräche stellen noch kein verbindliches Leistungsversprechen, keinen garantierten Erfolg und kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines bestimmten Vertrages dar.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Summit Hospitality Solutions und dem Kunden, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Grundlage der Zusammenarbeit sind jeweils das individuelle Angebot, eine schriftliche Auftragsbestätigung, eine sonstige ausdrückliche Leistungsvereinbarung oder – bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Leistung – der Beginn der Leistungserbringung durch Summit Hospitality Solutions.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Summit Hospitality Solutions sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch ausdrückliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.
Unverbindliche Erstgespräche, allgemeine Vorab-Abstimmungen, Kontaktaufnahmen oder Terminvereinbarungen begründen für sich allein noch keinen Anspruch auf Durchführung eines Projekts oder auf Abschluss eines weiterführenden Vertrages.
3. Leistungsumfang
Art, Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer individuellen Vereinbarung oder einer sonstigen ausdrücklich definierten Leistungsbeschreibung. Angaben auf dieser Website dienen der allgemeinen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder garantierten Projektergebnisse dar.
Summit Hospitality Solutions ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise selbst, durch freie Mitarbeiter oder durch geeignete Dritte zu erbringen. Summit Hospitality Solutions ist ferner berechtigt, die Leistungserbringung an sachliche, technische, organisatorische oder inhaltliche Erfordernisse anzupassen, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Bilder, Texte, Unterlagen, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass interne Freigaben, technische Zugänge und organisatorische Voraussetzungen für die Umsetzung der vereinbarten Leistungen rechtzeitig geschaffen werden.
- Der Kunde hat Summit Hospitality Solutions unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für das Projekt, den Zeitplan oder die technische Umsetzung relevant sein können.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die endgültige Freigabe, Veröffentlichung und Verwendung der erstellten Inhalte, Vorlagen, Websites oder digitalen Lösungen.
- Soweit der Kunde Inhalte, Daten, Bilder, Unterlagen, Logos, Marken, Texte oder Systeme bereitstellt, sichert er zu, hierzu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.
5. Termine, Leistungserbringung und Verzug
Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Planwerte. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden, unklarer Vorgaben, fehlender Freigaben, technischer Störungen im Einflussbereich des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Vereinbarte Termine für Gespräche, Abstimmungen, technische Einweisungen oder sonstige Projekttermine können von Summit Hospitality Solutions bei sachlicher Notwendigkeit auf einen angemessenen Ersatztermin verlegt werden. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Abgaben und Steuern. Summit Hospitality Solutions ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Teilabrechnungen und Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten erst mit endgültigem Eingang auf dem Geschäftskonto von Summit Hospitality Solutions als geleistet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Kunde hat Summit Hospitality Solutions alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten, insbesondere Mahn-, Inkasso-, Auskunfts- und Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen, soweit diese im gesetzlich zulässigen Umfang anfallen.
7. Zusatzleistungen und Mehraufwand
Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Abstimmungen, Nacharbeiten aufgrund geänderter Kundenvorgaben, weitere Korrekturschleifen, zusätzliche technische Einrichtungen, zusätzliche Seiten, Texte, Vorlagen, Dokumentationen, Vor-Ort-Termine sowie Leistungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden erforderlich werden.
8. Reisekosten und Auslagen
Soweit Vor-Ort-Termine, Reisen oder sonstige auswärtige Leistungen vereinbart sind, kann Summit Hospitality Solutions Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige notwendige Auslagen gesondert in Rechnung stellen, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt wurde.
9. Kein garantierter wirtschaftlicher oder betrieblicher Erfolg
Die Leistungen von Summit Hospitality Solutions erfolgen mit der Sorgfalt eines professionellen Dienstleistungsunternehmens für digitale Umsetzung, Content, technische Lösungen und Arbeitsunterlagen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, schuldet Summit Hospitality Solutions keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Umsatzsteigerung, keine Kostenersparnis in konkreter Höhe, keine bestimmte Bewertungsverbesserung, keine bestimmte Buchungssteigerung und kein sonstiges garantiertes Betriebsergebnis.
Auf dieser Website dargestellte Beispiele, Szenarien, mögliche Vorteile oder Praxisfälle dienen ausschließlich der Veranschaulichung und lassen keinen sicheren Rückschluss auf identische Ergebnisse im Betrieb des Kunden zu.
10. Abnahme und Beanstandungen
Soweit Leistungen ihrer Art nach abnahmefähig sind, hat der Kunde diese nach Übergabe oder Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel oder wesentliche Abweichungen innerhalb von 7 Tagen in Textform konkret zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte und konkrete Beanstandung, gelten die Leistungen als genehmigt, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist Summit Hospitality Solutions zunächst zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst wenn eine Verbesserung endgültig fehlschlägt oder unzumutbar ist, kommen – soweit gesetzlich zulässig – weitergehende Ansprüche in Betracht.
11. Haftung
Summit Hospitality Solutions haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Summit Hospitality Solutions – außer bei Personenschäden – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Datenverluste, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Summit Hospitality Solutions der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt, aus dem der betreffende Anspruch resultiert.
12. Verantwortung des Kunden
Die endgültige Nutzung, Veröffentlichung, Freigabe und Verwendung von Websites, Texten, Vorlagen, Checklisten, digitalen Gästeinformationen, technischen Lösungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen erfolgt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Summit Hospitality Solutions haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, verspätete Freigaben, interne Fehlanwendungen, nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Ergebnisse, die auf unvollständigen, unrichtigen oder veralteten Informationen des Kunden beruhen.
13. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle von Summit Hospitality Solutions erstellten Konzepte, Unterlagen, Präsentationen, Strukturen, Texte, Vorlagen, Checklisten, Layouts, Designs, digitale Inhalte, technische Strukturen, Auswertungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben – auch bei vollständiger Bezahlung – geistiges Eigentum von Summit Hospitality Solutions, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke und nur im Rahmen des konkret vereinbarten Vertragszwecks. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung außerhalb des vereinbarten Zwecks, Vervielfältigung, Bearbeitung, kommerzielle Weiterverwertung oder Verwendung für andere Betriebe, Gesellschaften oder Projekte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Summit Hospitality Solutions unzulässig.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen, betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
15. Referenznennung
Summit Hospitality Solutions ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firma, Marke und Logo als geschäftliche Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht vorab oder nachträglich in Textform widerspricht und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Vertrauliche Projektinhalte oder sensible Betriebsdaten werden hierbei nicht offengelegt.
16. Laufzeit und Kündigung
Projektbezogene Einzelaufträge enden automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Begleichung sämtlicher offener Entgelte.
Laufende Projekte können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Wartungsverträge werden grundsätzlich mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich und muss spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertragsjahres in Textform erfolgen.
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Wartungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsmöglichkeit verschiebt sich entsprechend auf das Ende der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit unter Einhaltung der oben genannten Frist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Summit Hospitality Solutions insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, erforderliche Mitwirkung nachhaltig unterlässt oder das Vertrauensverhältnis schwerwiegend beeinträchtigt.
17. Höhere Gewalt
Summit Hospitality Solutions haftet nicht für Verzögerungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Cyberangriffe, nicht vorhersehbare IT-Störungen, Krankheit, Pandemien, Verkehrsausfälle oder sonstige Fälle höherer Gewalt. Für die Dauer und im Umfang der Auswirkung ruhen die betroffenen Leistungspflichten.
18. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von Summit Hospitality Solutions in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Salzburg vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstands- und Verbraucherschutzbestimmungen.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu einzelnen Verträgen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.